Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)/Verkauf
1. Geltung unserer AGB
Unsere AGB/Verkauf gelten ausschließlich, sofern wir nicht anderen Bedingungen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis anderer AGB Lieferungen ohne besonderen Vorhalt ausführen. Diesen anderen AGB widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Alle Vereinbarungen zwischen uns und den Bestellern müssen schriftlich niedergelegt werden. Diese AGB gelten auch für künftige Geschäfte mit dem Besteller, sofern nichts anderes vereinbart ist.
2. Angebote, Preise, Zahlung, Aufrechnungsverbote
Unsere Angebote sind freibleibend und stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung sowie behördlichen Maßnahmen. Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten Nettopreise ab Kühlhaus bzw. Lager, ausschließlich Verpackung, sofern dies nicht handelsüblich ist. In unseren Nettopreisen ist bereits der Nachlass für Kosten der Entsorgung von Transportverpackungen enthalten. Die Preise sind netto genannt, hinzu kommt die jeweils gesetzlich gültige Mehrwertsteuer. Unsere Rechnungen sind ohne Abzug nach Rechnungserhalt fällig und zahlbar, sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder der Rechnung nicht ein Zahlungsziel ergibt.
Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn sie bei uns unwiderruflich eingegangen ist. Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht, gleich welcher Art, hat der Käufer nicht, es sei denn, die Forderung wird von uns nicht bestritten oder ist rechtskräftig gegen uns festgestellt. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen. Zahlungen an Vertreter oder Angestellte unserer Gesellschaft sind nur wirksam, wenn diese bei Zahlung eine Inkassovollmacht vorlegen.
3. Lieferzeit, Versicherung
Eine etwaige Lieferfrist ist nur dann für uns bindend, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. In diesem Fall beginnt die Lieferfrist mit der Absendung der Auftragsbestätigung bzw. des unverändert dem Angebot entsprechenden Auftrages. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei unvorhergesehenen Ereignissen, insbesondere bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen sowie Streik und Aussperrung. Die vorgenannten Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges eintreten. Wir werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse dem Besteller schnellstmöglich mitteilen. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten voraus.
4. Erfüllung
Das Ausgangsgewicht wird in unserem Kühlhaus bzw. Lager unter Kontrolle festgestellt. Gewichtsdifferenzen müssen bei Übernahme der Ware schriftlich gerügt werden und auf dem Frachtbrief bzw. bei Anlieferung auf dem Lieferschein aufgeführt und quittiert werden, solange die Partie noch komplett vorhanden ist. Sofern die Auftragsbestätigung nichts anderes ausweist, gilt die Lieferung ab Lager bzw. Kühlhaus vereinbart. Der Vertrag ist von uns ordnungsgemäß auch dann erfüllt, wenn wir ein Mindergewicht bzw. Mehrgewicht von bis zu 3% liefern. Der Käufer hat bei solcher Minder- oder Mehrbelieferung keinen Anspruch auf Nachbelieferung mit der Restmenge bzw. kein Rückgaberecht bei Mehrbelieferung hinsichtlich des Mehrs. Unsere Berechnung entspricht der tatsächlichen Lieferung.
5. Gewährleistung und Mängelhaftung
Die Ware ist sofort nach Inempfangnahme durch den Käufer auf etwaige Mängel zu untersuchen. Erkennbare Mängel der Ware lösen nur dann Gewährleistungsansprüche nach Maßgabe dieser Bedingungen aus, wenn sie vom Käufer unverzüglich nach Ankunft der Ware am Bestimmungsort schriftlich
gegenüber dem Verkäufer gerügt wurden. Dies gilt auch für Fehlmengen über 3% hinaus. Hinsichtlich verborgener Mängel gilt diese Frist ab Aufdeckung durch den Käufer. Der Käufer sorgt dafür, dass wir die Berechtigung der Rüge einwandfrei nachprüfen können. §§ 377, 378 HGB finden Anwendung.
Ist die von uns gelieferte Ware mangelhaft, leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei
nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
6. Haftung
Zum Ersatz von Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrunde, einschließlich Verzug, Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsschluss, schuldhafter Verletzung von Nebenpflichten und sonstiger Schlechterfüllung und unerlaubter Handlung sind wir nur verpflichtet, wenn
- der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder
- wir leicht fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben.
In diesem Falle ist unsere Haftung auf den Verkaufswert der Ware beschränkt. Wir haften nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn, es sei denn, uns fällt Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit des Inhabers, leitender Angestellter oder Erfüllungsgehilfen, oder eine schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bzw. eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last. Insgesamt haften wir nur für solche Schäden, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluss nach den uns bekannten Umständen vernünftigerweise zu rechnen war.
7. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Die Rücknahme der Kaufsache durch uns bedeutet keinen Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies nicht ausdrücklich schriftlich erklären. Nach Rücknahme dürfen wir die Kaufsache verwerten.
Pfändungen oder sonstige Eingriffe Dritter muss der Besteller unverzüglich schriftlich mitteilen.
Der Besteller darf die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen; er tritt uns bereits jetzt hierfür alle fakturierten Forderungen inkl. Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Der Besteller bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung dieser Forderung ermächtigt, dieses Widerrufsrecht können wir geltend machen, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt. Sicherheiten geben wir nach unserer Wahl auf Verlangen frei, sofern ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache wird stets für uns vorgenommen. Bei Verarbeitung bzw. Vermischung mit anderen Gegenständen erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis der Werte, bezogen auf den Zeitpunkt der Verarbeitung. Veräußert der Käufer die vermengte oder vermischte Ware, die im Miteigentum von uns steht, weiter, tritt er schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf in dem Betrage an uns ab, der dem Anteilswert von uns am Miteigentum entspricht.
8. Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht
Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand, indes dürfen wir den Besteller auch bei seinem Wohnsitz verklagen. Unser Geschäftssitz ist Erfüllungsort. Es gilt deutsches Recht. Falls wir Verkäufer sind, ist die Anwendbarkeit des UN- Kaufrechtes (CISG) ausdrücklich ausgeschlossen.